SALZBURG MUSEUM
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Museumsordnung

für das Salzburg Museum
beschlossen vom Kuratorium am 23. 10. 2008
ergänzt per Beschluss in der 77. Kuratoriumssitzung am 27.5.2014

1. Präambel

1.1. Leitlinie für die Erfüllung der Aufgaben des Salzburg Museum ist das von der Salzburger Landesregierung bzw. dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg beschlossene Statut in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Museumsordnung werden die organisatorischen Strukturen vorgegeben und die grundlegenden Arbeitsabläufe geregelt sowie die Aufgaben des Direktors/der Direktorin, des Verwaltungsleiters/der Verwaltungsleiterin, der Sammlungsleiter/innen und der Zentralen Fachbereiche festgelegt.

2. Museumsleitbild (Mission Statement)

2.1. Das Salzburg Museum ist ein Museum für Kunst- und Kulturgeschichte für Stadt und Land Salzburg. Es arbeitet als Dienstleister an der Gesellschaft und als aktiver Verwalter von Salzburgs kulturgeschichtlichem Erbe.

2.2. Das Museum entwickelt seine Konzepte und Programme aus einem produktiven Dialog zwischen Phänomenen der Gegenwart und deren historischen Wurzeln. Es betrachtet dabei lokale und regionale Themen jeweils in einem überregionalen Kontext.

2.3. Das Museumsteam strebt durch intensive Vermittlungsarbeit und ein breites Programmangebot die aktive Einbeziehung eines vielfältigen und vielschichtigen Publikums in seine Aktivitäten an. Diese Ziele erreicht das Salzburg Museum durch eine vorausschauende Sammlungs-, Ausstellungs- und Forschungstätigkeit zur Kultur und Geschichte von Stadt und Land Salzburg.

2.4. Seine Besucherattraktivität resultiert aus einer ausgewogenen Verbindung zwischen einem dynamischen Umgang mit den Sammlungsbeständen, dem wichtigsten und dauerhaftesten Kapital des Hauses, und qualitätsvollen Sonderausstellungen.

2.5. Zu den Voraussetzungen gehören eine projektorientierte wissenschaftliche Bearbeitung, konservatorische Behandlung und zielbestimmte Erweiterung der Sammlungen. Die Ausstellungskonzepte des Salzburg Museum basieren auf einem spannungsreichen Zusammenspiel zwischen der unverzichtbaren materiellen Präsenz des authentischen Objekts und einer begleitenden medialen Vermittlung seiner kulturellen, historischen, sozialen, wirtschaftlichen und nicht zuletzt politischen Sinnschichten.

2.6. Das Salzburg Museum versteht sich überdies als Ort für vielfältige Diskurse zu Salzburgs kultureller und gesellschaftlicher Entwicklung im Zentrum Europas.

3.  Organisationsstruktur

3.1. Zur Erfüllung der im Statut und in dieser Museumsordnung enthaltenen Aufgaben, musealen Zwecke und Ziele ist das Salzburg Museum (im folgenden kurz Museum genannt) organisatorisch wie folgt gegliedert:

   1. Kuratorium (siehe Statut §§ 5 und 6)
   2. Direktor/Direktorin

3.2. Unter der Leitung und Verantwortung des Direktors/der Direktorin sind die Bereiche Verwaltung und Finanzen, Sammlung und Wissenschaft, Zentrale Fachbereiche, Standorte und die Stabstellen zur Unterstützung der in Punkt 3 genannten Organe eingerichtet.

4. Direktor/Direktorin

4.1. Die Aufgaben des Direktors/der Direktorin, seine/ihre Stellung als Dienstvorgesetzter/Dienstvorgesetzte, seine/ihre Vertretungsbefugnis nach außen, sowie die Berechtigung zum Abschluss von Rechtsgeschäften bestimmen sich nach §§ 6, 7 und 8 des Statutes. Im Rahmen dieser Befugnisse obliegt ihr/ihm die Gesamtleitung des Museums sowie die Dienstaufsicht über alle Bediensteten des Museums. Dabei hat er/sie die Grundsätze des Internationalen Museumsrates (ICOM) hinsichtlich der museumsspezifischen Aufgaben wie Sammeln, Bewahren, Forschen und Dokumentieren, Ausstellen und Vermitteln zu beachten.

4.2. Zur unmittelbaren Unterstützung des Direktors/der Direktorin bestehen das Direktionsbüro, der Chefkurator/die Chefkuratorin und die Stabsstellen.

4.3. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin bestimmt nach Vorschlag des Direktors/der Direktorin bis zu zwei Stellvertreter/innen des Direktors/der Direktorin. Mangels einer solchen Bestimmung ist zur Vertretung der/die im Dienstrang nächststehende Bedienstete berufen.

4.4. Im Besonderen hat der Direktor/die Direktorin folgende Zuständigkeiten:

4.4.1. Der Direktor/die Direktorin hat für die Erfüllung der ihm/ihr im Statut des Museums übertragenen Aufgaben (Statut §§ 6, 7, 8) Sorge zu tragen.

4.4.2. Der Direktor/die Direktorin kann für einzelne Aufgaben und Arbeitsbereiche des Museums Anordnungen erlassen.

4.4.3. Der Direktor/die Direktorin hat einen mehrjährigen Arbeitsplan zu erstellen, der die Arbeitsprogramme für alle Sammlungen und Fachbereiche, für das Ausstellungsprogramm und die Herausgabe von Druckwerken beinhaltet.

4.4.4. Der Direktor/die Direktorin teilt die Bediensteten nach Maßgabe der bestehenden Planstellen den jeweiligen Aufgabenbereich zu. Er/sie kann über die Dienstnehmer im Rahmen der dienstlichen Vorschriften verfügen. Insbesondere ist er/sie berechtigt, Weisungen hinsichtlich des Inhalts und der Form der zu erledigenden Arbeiten zu erteilen.

4.4.5. Einzelne Verwendungen von Bediensteten können im Rahmen der vorhandenen Planstellen vom Direktor/von der Direktorin zu Stabsstellen erklärt werden. Solche Stabstellen können insbesondere für die Bereiche Assistenz, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sowie Sponsoring und Veranstaltungswesen eingerichtet werden.

4.4.6. Die Ernennung und Abberufung des Chefkurators/der Chefkuratorin erfolgt auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin.

4.4.7. Einzelne Sammlungsleiter/innen können vom Direktor/der Direktorin auch zu Leiterinnen/Leitern von Ausstellungshäusern oder sonstigen Einrichtungen des Museums bestellt werden, soweit es dadurch zu keiner Änderung der besoldungsrechtlichen Stellung kommt.

4.4.8. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin ermächtigt den Direktor/die Direktorin Verträge laut Punkt 0.1. bis 0.4 des Anhangs zur Gemeinderatsgeschäftsordnung abzuschließen. Die Anweisungsbefugnis für Zahlungen richtet sich nach der jeweiligen Haushaltssatzung.

5.  Der Chefkurator/die Chefkuratorin und der Registrar/die Registrarin

5.1. Der Chefkurator/die Chefkuratorin ist der unmittelbare Mitarbeiter/die unmittelbare Mitarbeiterin des Direktors/der Direktorin im wissenschaftlich-künstlerischen Bereich sowie im Ausstellungs- und Sammlungswesen und hat den Direktor/die Direktorin nach dieser Maßgabe zu unterstützen.

5.2. Der Chefkurator/die Chefkuratorin ist für die Abwicklung des Leihwesens zuständig und wird dabei von einem Registrar/einer Registrarin unterstützt, der/die den Leihverkehr administriert und logistisch abwickelt.

6.  Verwaltung und Finanzen

6.1. Die Ernennung und Abberufung des Verwaltungsleiters/der Verwaltungsleiterin erfolgt auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Kuratorium.

6.2. Der Verwaltungsleiter/die Verwaltungsleiterin hat für den ordnungsgemäßen organisatorischen Ablauf der Aufgaben des Museums, die technischen Belange und das Finanzwesen Sorge zu tragen. In seinen/ihren Aufgabenbereich fallen insbesondere:

6.2.1. das Finanz- und Rechnungswesen mit Jahresvoranschlag und Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Kassen und Beschaffungswesen, Kostenstellenrechnung, Verwaltung der Handelswaren inklusive Shops, Führung des Einrichtungsinventars sowie der Besucherstatistik unter Beachtung der Vorgaben des Kuratoriums bzw. der Finanzverwaltung des Magistrats

6.2.2. Standesführung des Personals mit Organisation von Aufzeichnungen über Urlaubsstunden sowie Dienstzeiten (Zeitausgleichstunden) aller Mitarbeiter/innen des Museums im Einvernehmen mit dem Personalamt des Magistrats

6.2.3. Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien

6.2.4. Instandhaltung der Gebäude und Räumlichkeiten des Museums samt erforderlicher technischer Ausstattung hinsichtlich Beleuchtung, Klimatisierung und Sicherheit sowie Ausstellungs- und Veranstaltungstechnik

6.2.5. Besucher- und Sicherheitsdienst mit Beaufsichtigung der ausgestellten Sammlungsobjekte und Leihgaben

6.2.6. Zentrale Dienste für Ausstellungsbau (Werkstätten), Transporte und Lagerlogistik (Fahrdienst) sowie Gebäudeservice (Hauswart).

7.  Sammlung und Wissenschaft

7.1. Am Museum sind derzeit folgende Sammlungen eingerichtet:

1.     Angewandte Kunst und Alltagskultur
2.     Archäologie
3.     Architektur
4.     Fotografie
5.     Gemälde bis 1800
6.     Gemälde ab 1800
7.     Grafik
8.     Handschriften und Druckwerke
9.     Münzen, Medaillen und Geldwertzeichen
10.   Musikinstrumente
11.    Sammlung Rossacher
12.    Skulptur und Plastik
13.    Spielzeug
14.    Volkskunde
15.    Historische Waffen

7.2. Die Einrichtung weiterer Sammlungen bedarf der Zustimmung des Kuratoriums.

8.  Die Sammlungsleiter/die Sammlungsleiterinnen

8.1. Die einzelnen Sammlungen werden von wissenschaftlichen Bediensteten nach dem vom Direktor/von der Direktorin aufgestellten Arbeitsplan und im Einvernehmen mit diesem/dieser und dem Chefkurator/der Chefkuratorin geleitet.

8.2. Der Sammlungsleiter/die Sammlungsleiterin hat insbesondere folgende Aufgaben:

8.2.1. Fachliche Betreuung, wissenschaftliche Bearbeitung, Inventarisierung (mittels

elektronischer Datenbank und digitaler Fotografie) und Publikation der Sammlungen sowie Bearbeitung von Leihanfragen

8.2.2. Der Sammlungsleiter/die Sammlungsleiterin hat sich in seinem/ihrem Bereich in geeigneter Weise zu vergewissern, dass die vorhandenen Bestände vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand bewahrt werden und die Klima- und Sicherheitsanlagen ordnungsgemäß funktionieren.

8.2.3. Notwendige konservatorische Maßnahmen und Restaurierungen hat der Sammlungsleiter/die Sammlungsleiterin nach Absprache mit dem Chefkurator/der Chefkuratorin im Wege der Restaurierwerkstätte durchführen zu lassen. Über Prioritäten entscheidet der Direktor/die Direktorin.

8.2.4. Mitwirkung bei der Einrichtung der Schausammlung sowie bei den Sonderausstellungen und sonstigen Veranstaltungen

8.2.5. Vermittlungs- und volksbildnerische Tätigkeit

8.2.6. Wissenschaftliche Beratung der Orts- und Regionalmuseen im Land Salzburg

8.2.7. Beantwortung von fachspezifischen Anfragen und fachliche Beratung

8.2.8. Der/die für Archäologie zuständige Sammlungsleiter/in hat bei Durchführung von Grabungen für die wissenschaftliche Sicherung und Auswertung der Grabungsergebnisse Sorge zu tragen.

8.3. Die Konferenz der Sammlungsleiter/Sammlungsleiterinnen entscheidet mit einfacher Mehrheit darüber, welche Depotbestände infolge ihres geringen Wertes oder als Doppelstücke, als Dauerleihgaben, Schenkungen oder durch Tausch abgegeben bzw. wegen ihres besonders schlechten bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand restaurierbaren Zustandes ausgeschieden werden können. Zuvor ist jedenfalls eine fachliche Stellungnahme des Leiters/der Leiterin des Zentralen Fachbereichs für Konservatorische Aufgaben und Restaurierung einzuholen. Auch externe Experten können beigezogen werden. Der gesamte Vorgang ist schriftlich zu dokumentieren. Von jeglicher Form der Ausscheidung ausgeschlossen sind gewidmete Schenkungen.

9.  Zentrale Fachbereiche

9.1. Am Museum sind derzeit folgende Zentrale Fachbereiche eingerichtet:

   1. Bibliothek und Archiv
   2. Verlag und digitale Produktionen
   3. Konservatorische Aufgaben und Restaurierung
   4. Vermittlung ("Museum und Publikum")

9.2. Die Schaffung weiterer Zentraler Fachbereiche bedarf der Genehmigung des Kuratoriums.

9.3. Die Zentralen Fachbereiche arbeiten übergreifend für alle Sammlungen und Standorte. Über Prioritäten entscheidet der Direktor/die Direktorin.

9.4. Die Bibliothek ist als Präsenzbibliothek mit einem Lesesaal laut der vom Direktor/der Direktorin erlassenen Bibliotheksordnung für die Öffentlichkeit benutzbar. Handschriften, Archivalien und dergleichen sind nach Maßgabe der konservatorischen und rechtlichen Bedingungen der wissenschaftlichen Forschung zugänglich.

9.5. Dem Leiter/der Leiterin der Bibliothek obliegt die Durchführung des Tauschverkehrs mit den Publikationen des Museums.

9.6. Der Verlag ist zuständig für:

9.6.1. die Gestaltung und Produktion von wissenschaftlichen und anderen Publikationen

9.6.2. die Herstellung von Werbe- und Informationsmaterialien für das Museum in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

9.6.3. die Anfertigung von digitalen Reproduktionen und Drucken für Zwecke des Museums bzw. die Veräußerung an Dritte.

9.7. Der zentrale Fachbereich für konservatorische Aufgaben und Restaurierung ist für die Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen aller Sammlungsobjekte zuständig und hat insbesondere folgende Aufgaben:

9.7.1. die regelmäßige Kontrolle der konservatorischen Bedingungen für alle Sammlungsobjekte und im Falle von Mängeln Erstellung von entsprechenden Vorschläge zur Abhilfe an die Direktion

9.7.2. die Durchführung der Restaurierung von Sammlungsobjekten auf Grund von Anforderungen durch die Sammlungsleiter/innen (siehe auch § 8.2.3) bzw. Vergabe von Restaurierungsarbeiten nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften im Einvernehmen mit dem Verwaltungsleiters/der Verwaltungsleiterin

9.7.3. die Mitwirkung beim Leihverkehr hinsichtlich konservatorischer Bedingungen, Verpackung und Anfertigung von Zustandsprotokollen bzw. Prüfung von zurückgestellten Leihgaben.

10.  Sitz des Museums und Standorte

10.1. Der Sitz des Museums ist die Stadt Salzburg mit der Anschrift Mozartplatz 1.

10.2. Das Museum verfügt über folgende Standorte (Stand Mai 2008):

   1. Neue Residenz | Mozartplatz 1 bzw. Kapitelgasse 5-7
   2. Panorama Museum | Residenzplatz 9
   3. Festungsmuseum | Festung Hohensalzburg
   4. Spielzeug Museum | Bürgerspitalgasse 2
   5. Historische Musikinstrumente | Bürgerspitalgasse 2
   6. Volkskunde Museum | Monatsschlössl Hellbrunn
   7. Domgrabungsmuseum (Archäologie Museum) | Residenzplatz (Dombögen)
   8. Studiengebäude Alpenstraße | Alpenstraße 75
   9. Ehem. Kühlhaus und Schleiferbogen | Bürgerspitalplatz
 10. Depot Kleßheim | Keller Stadion

10.3. Der Direktor/die Direktorin ist berechtigt, nach Maßgabe der finanziellen Mittel des Voranschlags Räumlichkeiten für Depot- und Lagerzwecke anzumieten.

11. Personalangelegenheiten

11.1. Die Mitarbeiter/die Mitarbeiterinnen des Museums sind Dienstnehmer der Stadtgemeinde Salzburg (als Rechtsträger des Museums) und werden vom Personalamt des Magistrats auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin aufgenommen.

11.2. Für diese Bediensteten sind die dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen, die Nebengebührenordnung sowie die Beförderungsrichtlinien des Magistrats sinngemäß anzuwenden.

11.3. Die Durchführung aller Personalmaßnahmen, insbesondere Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen, Versetzungen, usw. erfolgt durch das Personalamt des Magistrates.

11.4. Dem Direktor/der Direktorin obliegt die Durchführung folgender Dienstrechtsangelegenheiten:

11.4.1. Einteilung (datumsmäßige Festlegung) des Erholungsurlaubes, aus dienstlichen Rücksichten gebotene Abänderungen der Urlaubseinteilung und die Rückberufung vom Urlaub

11.4.2. Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Sonderurlauben entsprechend den jeweils geltenden Regelungen im Magistrat. Die Erteilung solcher Sonderurlaube ist jedenfalls dem Personalamt des Magistrates zu melden.

11.4.3. Anordnung von Mehrdienstleistungen (Überstunden) und die Genehmigung von Dienstreisen der Bediensteten.

12.  Sonstige Angelegenheiten

12.1. In folgenden Angelegenheiten hat das Museum nachstehende Dienststellen des Magistrates bzw. Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, wobei der mit diesen Maßnahmen verbundene finanzielle Aufwand zu Lasten des Museums geht:

12.1.1. SIG bzw. Magistratsabteilung 6: Bei der Betreuung, d. h. insbesondere behördliche Bewilligungen, Investitionen, sonstige bauliche Veränderungen usw. der dem Museumsbetrieb dienenden Gebäude und Räume, welche im Eigentum der SIG stehen

12.1.2. Magistratsabteilung 6: Bei der Betreuung aller maschinellen und elektrischen Anlagen

12.1.3. Magistratsabteilung 8: Bei der Durchführung der Rechnungs- und Kassengeschäfte. Bei Abschluss aller notwendigen Vertragsversicherungen, sowie der Bearbeitung aller Versicherungsfälle.

13.  Informationspflicht

13.1. Der Direktor/die Direktorin hat die Bediensteten über wichtige Angelegenheiten und grundsätzliche Entscheidungen regelmäßig zu informieren.

13.2. Jeder Bedienstete/jede Bedienstete hat seine/ihren direkten Vorgesetzten und den Direktor/die Direktorin über wichtige Vorkommnisse umgehend zu informieren.

13.3. Diese Museumsordnung ist den Bediensteten des Museums nachweislich bekannt zu geben.

14.  Rechtsangelegenheiten

14.1. Der Direktor/die Direktorin hat in allen wichtigen Rechtsangelegenheiten die für Zivilrechtsangelegenheiten zuständige Stelle des Magistrates bzw. den vom Kuratorium bestellten Rechtsanwalt des Museums beizuziehen. Der mit diesen Maßnahmen verbundene finanzielle Aufwand geht zu Lasten des Museums.

15.  Inkrafttreten

15.1. Diese Museumsordnung tritt am 1. 11. 2008 in Kraft (Beschluss des Kuratoriums vom 23. 10. 2008).

15.2. Mit dem Inkrafttreten dieser Museumsordnung tritt die Museumsordnung vom 1. 1. 1986 außer Kraft.

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